Betreiber und Herausgeber der InternetseiteMichael Pintarelli Finanzdienstleistungen AG
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Vertretungsberechtigter VorstandMichael Pintarelli (Vorsitzender), Thomas Buckard, Ralf Gräser, Michael Hinz, Markus Misiak
Redaktionelle Betreuung der InternetseiteChristine Mühlberger
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letzte Aktualisierung am 21. Mai 2013
Technischer Ansprechpartner
Sven Paulsen
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RegistergerichtAmtsgericht Wuppertal
Registernummer:HRB 10029
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:DE207094827
Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gem §32 Abs. 1 KWGErteilung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 27. Januar 2000 unter dem Aktenzeichen VII 3 (117670) 100. Die Erlaubnis umfasst die Bereiche Finanzportfolio-Verwaltung, Anlageberatung sowie die Anlage- und Abschlussvermittlung.
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Pflichthinweis gem. Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)Gemäß der Institutsvergütungsverordnung sind alle Kreditinstitute und auch alle Finanzdienstleistungsunternehmen nach § 1, 1b KWG verpflichtet, mindestens im Rahmen des Internetauftritts über die Grundzüge des Vergütungssystems zu unterrichten.
Die Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen AG gehört nach der Definition der InstitutsVergV (§ 1 Abs. 2) nicht zu den sog. „bedeutenden Instituten“, da das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre eine Bilanzsumme von 10 Milliarden Euro auch näherungsweise nicht erreicht hat. Eine separate Risikoanalyse ist auf Grund der Größe der Gesellschaft entbehrlich. Damit kommen die §§ 5, 6 und 8 der InstitutsVergV nicht zur Anwendung.
Der Vorstand sowie sämtliche Mitarbeiter erhalten eine Fixvergütung. Weiterhin kann eine ergebnis- und/oder leistungsabhängige Vergütung (variable Vergütung) hinzukommen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Höhe der Einnahmen der Gesellschaft - und damit auch die der Mitarbeiter - nicht durch transaktionsbezogene Vergütungen zu Lasten der Mandanten bestimmt wird.
Fixgehalt
Das Fixgehalt stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter, entsprechend der jeweiligen Tätigkeit, sicher und hat auch eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an unsere Gesellschaft zum Ziel. Durch das Fixgehalt ist eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von einer etwaigen variablen Vergütung ausgeschlossen. Ebenso werden damit Anreize für das Eingehen unverhältnismäßiger Risiken genauso wie beispielsweise für „Churning“ vermieden.
Variabler VergütungsbestandteilDie ergebnis- und leistungsorientierte Vergütung (variable Vergütung) basiert auf zwei zentralen Bausteinen: dem Unternehmenserfolg und dem individuellen Erfolg. Für die Mitglieder des Vorstandes steht dabei primär der Unternehmenserfolg im Focus. Die Höhe der variablen Vergütung wird in diesem Fall vom Aufsichtsrat festgelegt, sie beträgt jedoch nicht mehr als 25 % der Gesamtbezüge eines Vorstandsmitglieds.
Für einzelne Mitarbeiter steht dagegen primär der individuelle Erfolg im Vordergrund. Kriterien für den persönlichen Erfolg sind insbesondere die Kundenzufriedenheit sowie die Höhe des verwalteten bzw. betreuten Kundenvermögens.
Die Gesamtheit der gezahlten Vergütungen können der Pflichtveröffentlichung im Bundesanzeiger (
www.ebundesanzeiger.de) entnommen werden. Die variablen Vergütungen betragen in jedem Fall weniger als die Hälfte der Personalaufwendungen.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen AG sind der Auffassung, dass die Vergütungssysteme angemessen ausgestaltet sind, weil hierdurch keine Anreize für den Vorstand und die Mitarbeiter zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risken bestehen und das Ziel einer langfristigen positiven Gesamtentwicklung verfolgt wird . Demnach stehen die bestehenden Vergütungssysteme der Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen AG auch einer angemessenen Eigenkapitalausstattung und deren dauerhaften Aufrechterhaltung nicht entgegen.