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Grundsätzliches zu unseren Dienstleistungen
Auch wenn Sie unser “Know How” in Anspruch nehmen, bleiben Sie Kunde eines Kreditinstitutes Ihrer Wahl, bei dem Ihre Vermögenswerte auf Ihrem Namen verwahrt bzw. verbucht bleiben.
Es findet kein Vermögenstransfer auf unsere Gesellschaft statt!
Sie erteilen uns eine sog. “beschränkte Verwaltungsvollmacht”. Mit dieser können wir zwar dem jeweiligen Kreditinstitut Weisungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren erteilen, nicht jedoch beispielsweise Überweisungen oder Wertpapierüberträge veranlassen.
Über das von uns überwachte Vermögen legen wir Ihnen mindestens halbjährlich detailiert und transparent Rechenschaft ab.
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